
Die Kunststiftung NRW vergibt in Kooperation mit dem Europäischen Übersetzer-Kollegium in Straelen den mit 25.000 € dotierten Übersetzerpreis der Kunststiftung NRW. Der Übersetzerpreis der Kunststiftung NRW gehört damit zu den höchst dotierten Literaturpreisen in Europa.
Mit dem Preis werden jährlich herausragende Leistungen auf dem Gebiet der literarischen Übersetzung aus der deutschen in eine andere oder aus einer anderen in die deutsche Sprache gewürdigt. Die Unterstützung des internationalen Kulturaustausches und die Stärkung der Völkerverständigung sind weitere Aspekte der Preisvergabe.
Der Preis wird seit dem Jahr 2001 zweimal aufeinander folgend an einen Übersetzer in die deutsche Sprache und dann einmal an einen Übersetzer aus der deutschen Sprache verliehen.
Der Preis wurde bis 2007 in zweijährigem Turnus vergeben. Seitdem wird er jährlich verliehen.
Der Übersetzerpreis der Kunststiftung für das Jahr 2010 wird an einen deutschsprachigen Übersetzer vergeben. Er würdigt eine herausragende literarische Übersetzung ins Deutsche; gleichzeitig wird das Gesamtwerk des Übersetzers ausgezeichnet.
werden von Übersetzern (auch Eigenbewerbungen), Verlagen, Lektoren, Literaturkritikern und auch von interessierten Lesern entgegengenommen. Berücksichtigt werden Werke erzählender Prosa aus allen Sprachen, keine Kinder- und Jugendliteratur. Die Übersetzung muss publiziert und sollte lieferbar sein.
Bewerbungen müssen enthalten in sechsfacher Ausführung:
in zweifacher Ausführung:
in einfacher Ausführung:
Freitag, 4. Dezember 2009 (Poststempel)
Europäisches Übersetzer-Kollegium
Stichwort: Übersetzerpreis Kunststiftung NRW
Kuhstraße 15 - 19
D-47638 Straelen
Die Stiftung hat fünf unabhängige Jury-Mitglieder aus dem Kreis literarischer Übersetzer und Literaturkritiker berufen, die über die Preisvergabe entscheiden. Mitglieder der Jury 2010 sind
• Maike Albath
• Hedwig Binder
• Ganna-Maria Braungardt
• Helmut Frielinghaus
• Andrea Spingler
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgereicht. Über die Zuerkennung des Preises entscheidet die Jury. Die Entscheidung wird im Fall der Absage nicht begründet.
Die abschließende, nichtöffentliche Jury-Sitzung findet im März 2010 statt. Der Preis kann auf Beschluss der Jury an zwei Bewerber zu gleichen Teilen vergeben werden. Die Entscheidung der Jury ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Der Preis wird voraussichtlich im Mai/Juni 2010 im Europäischen Übersetzer-Kollegium vom Präsidenten der Kunststiftung NRW, Dr. Fritz Schaumann, verliehen.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.kunststiftungnrw.de.